KOSTEN
Was ist ein Wahlarzt ?
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. WGKK, NÖGKK, BVA, KFA…).
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.
Was sind die Vorteile eines Wahlarztes für den Patienten?
Der große Vorteil eines Wahlarztes ist die Möglichkeit sich ausführlicher mit seinen Patienten zu beschäftigen und besser auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen. Die Vorteile im Überblick:
Wie erfolgt die Verrechnung in einer Wahlarztordination ?
Das Behandlungshonorar ist vom Patienten vorerst selbst zu bezahlen:
Für die Erstordination werden 120 € verrechnet - für eine Folgeordination 80€.
Barzahlung oder Überweisung möglich !
Im Anschluss kann die Honorarnote bei der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Kostenrückerstattung eingereicht werden. Von dieser bekommt der Patient in der Regel ca. 80% des Kassenarzttarifes (jener Betrag, den ein Kassenarzt erhält) zurück. Im Falle einer privaten Zusatzkrankenversicherung für ambulante Leistungen besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Kassenarzttarif und Privathonorar rückerstattet zu bekommen.
Operation
Sollte eine Operation notwendig sein, kann diese wahlweise in folgenden Krankenhäusern durchgeführt werden:
Kosten Stoßwellentherapie
Pro Behandlung (kombinierten Stoßwellentherapie) werden 150 € in Rechnung gestellt. Meistens sind 3 bis 5 Behandlungen notwendig. Bei manchen Krankheitsbildern wie Wirbelsäulenbeschwerden oder Cellulite, bei denen eine radiale Stoßwellentherapie indiziert ist werden 100 € verrechnet.
Einige Versicherungsanstalten bieten ihren Versicherten eine (teilweise) Kostenrückvergütung der ambulanten Extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) an.
Eine Kostenerstattung ist für folgende Diagnosen möglich:
Tendinitis calcarea der Schulter
Fasciitis plantaris („Fersensporn“)
Epicondylitis humeroradialis
Bursitis trochanterica
Patellaspitzensyndrom
Tibialis anterior Syndrom
Achillodynie
Osteochondritis dissecans
Adduktorensyndrom
Pseudoarthrose kleiner Knochen des Fußes oder der Hand
SVA
Die SVA erstattet für die extrakorporale Stoßwelle im niederenergetischen Bereich €38,- bzw. € 192,- für die hoch- bis mittelenergetischen Bereich (Quartalspauschale).
Eine vorherige Bewilligung durch den Arzt der SVA-Landesstelle ist NICHT notwendig. Die Vergütung wird dann aufgrund der saldierten Honorarnote durchgeführt.
BVA und KFA
Bei bestimmten Diagnosen (siehe oben) wird für die Kosten der Extrakorporalen Stoßwellentherapie ein Zuschuss laut Satzung (jedoch höchstens drei Anwendungen pro Körperregion innerhalb einer Behandlungsserie) erbracht.
Die BVA empfehlt Ihren PatientInnen dabei mit einer ärztlichen Verordnung mit
Angabe der Diagnose sowie der entsprechenden Therapie um allfällige Bewilligung anzusuchen. Wird die Stoßwellentherapie von der BVA bewilligt, werden zur Anweisung der diesbezüglichen Zuschussleistung saldierte, detaillierte Honorarnoten sowie die Bewilligung benötigt.
Gebietskrankenkasse
Von den Gebietskrankenkassen werden leider keine Kostenrückerstattungen bei Stoßwellentherapie angeboten.
Zusatzversicherungen
Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben fragen Sie bitte bei dieser nach. Zusatzversicherungen übernehmen auch (teilweise) die Kosten für eine Stoßwellentherapie.